Die Sozialcharta der DKB Immobilien AG-Gruppe
Mehr Mieterschutz
10.05.2007
Berlin. - Die DKB Immobilien AG, mit 61.000 verwalteten Wohnungen eines der großen
überregionalen Wohnungsunternehmen in Deutschland, hat ihre
seit zwei Jahren bestehende Sozialcharta erweitert und dabei den Mieterschutz kräftig
ausgebaut. Dabei hat sich die DKB Immobilien AG weitgehend an den hohen sozialen Standards der
Erfurter Sozialcharta orientiert, die bundesweit als eine der mieterfreundlichsten
Schutzvorschriften gilt.
Umfangreiche Schutzvorschriften für Mieter
Im Vergleich zu Regelungen anderer Wohnungsunternehmen gehört die DKB-Sozialcharta zu den
umfangreichsten deutschen Schutzvorschriften für Mieterinnen und Mieter. Unter anderem verpflichtet
sie sich mit ihren deutschlandweit tätigen Wohnungsgesellschaften
- zum Verbot von Luxusmodernisierungen und Eigenbedarfskündigungen,
- zum lebenslangen Wohnrecht für über 60Jährige und Behinderte und Schwerbeschädigte,
- zur Beachtung der Mietspiegel als Obergrenze für Mietanpassungen bei bestehenden Mietverhältnissen und
- zum Vorrang von Wohnungsverkäufen an Mieterinnen und Mieter.
Verhandlungssicherheit für Kommunen
Die erweiterten Selbstverpflichtungen aus der DKB-Sozialcharta gelten für alle Bestandsimmobilien und Immobilienankäufe der DKB Immobilien AG-Gruppe. Insbesondere für die kommunalen Entscheidungsträger stellen sie eine wichtige Verhandlungssicherheit bei beabsichtigten Wohnungsverkäufen dar.
Kauf von 5.100 Wohnungen in Erfurt
Vor Kurzem hat die DKB Immobilien AG-Gruppe 5.100 Wohnungen von der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Erfurt mbH erworben. Vor allem ihr regionales Geschäftskonzept, aber auch die in der DKB-Sozialcharta verankerten Vorschriften für die Mieterinnen und Mieter waren für den Zuschlag seitens der Stadt Erfurt ausschlaggebend.
