Die Sozialcharta der DKB Immobilien AG-Gruppe

Mehr Mieterschutz

10.05.2007

Berlin. - Die DKB Immobilien AG, mit 61.000 verwalteten Wohnungen eines der großen überregionalen Wohnungsunternehmen in Deutschland, hat ihre
seit zwei Jahren bestehende Sozialcharta erweitert und dabei den Mieterschutz kräftig ausgebaut. Dabei hat sich die DKB Immobilien AG weitgehend an den hohen sozialen Standards der Erfurter Sozialcharta orientiert, die bundesweit als eine der mieter­freundlichsten Schutzvorschriften gilt.

Umfangreiche Schutzvorschriften für Mieter

Im Vergleich zu Regelungen anderer Wohnungs­unternehmen gehört die DKB-Sozialcharta zu den umfangreichsten deutschen Schutzvorschriften für Mieterinnen und Mieter. Unter anderem verpflichtet sie sich mit ihren deutschlandweit tätigen Wohnungsgesellschaften

  • zum Verbot von Luxusmodernisierungen und Eigenbedarfskündigungen,
  • zum lebenslangen Wohnrecht für über 60Jährige und Behinderte und Schwerbeschädigte,
  • zur Beachtung der Mietspiegel als Obergrenze für Mietanpassungen bei bestehenden Mietverhältnissen und
  • zum Vorrang von Wohnungsverkäufen an Mieterinnen und Mieter.

Verhandlungssicherheit für Kommunen

Die erweiterten Selbstverpflichtungen aus der DKB-Sozialcharta gelten für alle Bestandsimmobilien und Immobilien­ankäufe der DKB Immobilien AG-Gruppe. Insbesondere für die kommunalen Entscheidungsträger stellen sie eine wichtige Verhandlungssicherheit bei beabsichtigten Wohnungsverkäufen dar.

Kauf von 5.100 Wohnungen in Erfurt

Vor Kurzem hat die DKB Immobilien AG-Gruppe 5.100 Wohnungen von der Kommu­nalen Wohnungsgesellschaft Erfurt mbH erworben. Vor allem ihr regionales Geschäfts­konzept, aber auch die in der DKB-Sozialcharta verankerten Vorschriften für die Mieterinnen und Mieter waren für den Zuschlag seitens der Stadt Erfurt ausschlaggebend.